Dr. Norbert Beital
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Verteidigungsstrategie zum Abrechnungsbetrug
Die Einleitung von Ermittlungsverfahren mit den einhergehenden Durchsuchungsmaßnahmen hat mehrere unangenehme Folgen:
- Öffentlichkeitswirkung multipliziert durch Presseberichterstattung
- Störung des Praxisablaufes durch Beschlagnahme des Servers mit Festplatte
- Begleitende Einleitung von berufsrechtlichen Verfahren mit erheblichen Nebenfolgen wie Ruhen der Approbation, Zulassungsentziehung, Disziplinarstrafen oder Honorarrückforderungen
Aus diesen Gründen erscheint es wichtig, sich frühestmöglich bereits im Verfahren zur Plausibilitätsprüfung anwaltlich vertreten zu lassen, erst recht im Ermittlungsverfahren. Nur so ist es dem Anwalt möglich, sehr früh die weitere Vorgehensweise mit der Staatsanwaltschaft oder KV/ KZW oder den Behörden abzustimmen.
Es gilt daher der Grundsatz das Verfahren durch überzeugende Argumentation möglichst ohne Eröffnung des gerichtlichen Hauptverfahrens endgültig zu beenden. Zudem gelingt eine umfassende Verteidigung manchmal nur mit geeigneten presse- und medienrechtlichen Begleitmaßnahmen.
Denn die Schwierigkeit von Ermittlungsverfahren im vertragsärztlichen Bereich besteht darin, dass oft weder die zuständigen Staatsanwaltschaften, noch reine Strafverteidiger mit der vertragsärztlichen Komponente der Verfahren vertraut sind und damit Chancen einer frühzeitigen effizienten Verteidigung vertan werden.
Rechtliche Erstversorgungsmaßnahmen können daher sein:
- Zur Verteidigung gegen den Vorwurf strafbaren Handelns kann es enorm wichtig sein, sich im Besitz der Behandlungsunterlagen zu befinden. Von diesen sollte der Arzt Kopien fertigen. Kommt es zu einer Durchsuchung mit Beschlagnahmemaßnahme seitens der Staatsanwaltschaft, werden die Behandlungsunterlagen nämlich für längere Zeit dem Arzt entzogen sein. Er verliert damit wichtiges Verteidigungsmaterial. Im Idealfall werden elektronische Patientendateien täglich gesichert und die Sicherungskopien aufbewahrt. Jedenfalls ist eine Sicherstellung bzw. Beschlagnahme formal schon deshalb zu widersprechen um einen Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht zu vermeiden. Mit dem ermittlungsführenden Beamten ist die Fertigung von Kopien vor Mitnahme der Unterlagen daher zu vereinbaren.
- Bei der Gesprächsführung ist darauf zu achten, dass der Arzt kein Schuldanerkenntnis abgibt und sich auf sein Aussageverweigerungsrecht beruft, da er sonst Gefahr läuft den Versicherungsschutz seiner Haftpflichtversicherung zu verlieren.
- Alle mit dem Vorfall befassten Mitarbeiter sollten ein Gedächtnisprotokoll fertigen, indem sie den Vorfall schildern. Sollten sie als Zeugen vernommen werden, wird das Protokoll helfen, sich genau und richtig zu erinnern.
- In keinem Fall darf der Arzt versuchen auf etwaige Zeugen Einfluss zu nehmen.
- Der Arzt soll einen Anwalt seines Vertrauens mit dem Spezialgebiet "Strafrecht" aufsuchen. Hierbei ist er nicht an Vorgaben seines Haftpflichtversicherers gebunden. Im Gegensatz zu zivilrechtlichen Arzthaftungsrecht deren Regulierung allein Sache der Versicherer ist, hat der Arzt im Rahmen des Strafverfahrens freie Wahl.
- Der Verteidiger wird umgehend Akteneinsicht beantragen. Nach erfolgter Akteneinsicht wird er gemeinsam mit dem Arzt eine Strategie festlegen. Es kommt eine umfassende schriftliche Stellungnahme in Betracht. Die Verteidigungsziele müssen festgelegt werden. Dies auch immer unter dem Aspekt der Folgen eines Ermittlungsverfahrens. Die Durchführung eines Strafverfahrens kann immer auch berufs-, disziplinar- und zulassungsrechtliche Folgen haben.
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Rechtsanwalt
Dr. Norbert Beital
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