Dr. Norbert Beital
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Praxisdurchsuchung wegen Abrechnungsbetrugs - Wie verhalte ich mich?
Gegen die Durchsuchung an sich ist meist keine erfolgversprechende Maßnahme möglich. Es ist zwar grundsätzlich eine Beschwerde möglich. Diese kommt aber wegen Zeitablaufs in aller Regel zu spät.
Dennoch sollte einiges beachtet werden, um die Folgen überschaubar zu halten:
Bitte bewahren Sie Ruhe, ziehen Sie sich mit dem ermittlungsführenden Beamten aus dem Publikumsbereich zurück und erklären Sie dort, dass Sie grundsätzlich kooperieren wollen, aber vorher mit einem Anwalt Rücksprache halten wollen und in jedem Fall auf die Fertigung von Kopien der Unterlagen bestehen.
In der Durchsuchungssituation sollten Sie sofort einen sachkundigen Anwalt für Strafrecht einschalten. Dazu bietet es sich an, die Beamten zu bitten, Ihnen Gelegenheit zum Telefonat mit dem Anwalt zu geben, bevor mit den Durchsuchungsmaßnahmen begonnen wird. In der Regel ist eine telefonische Verständigung zwischen Anwalt und Staatsanwaltschaft angezeigt, um im Gespräch eventuell ein Abwarten der Beamten zu erreichen.
Der Anwalt kann so nämlich prüfen, ob der Durchsuchungsbeschluss ordnungsgemäß ausgestellt wurde und ob tatsächlich nur diejenigen Unterlagen beschlagnahmt werden, die im Beschlagnahmebeschluss aufgeführt werden.
Es ist wichtig, dass die beschlagnahmten Unterlagen möglichst schnell zumindest als Kopie dem Arzt wieder zur Verfügung stehen. Die Staatsanwälte sind hier meist kooperativ.
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Rechtsanwalt
Dr. Norbert Beital
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