Der Strafbefehl
Der Strafbefehl stellt ein beschleunigtes Verfahren dar, d.h. ohne dass Sie im Rahmen einer Hauptverhandlung gehört werden, erlässt das Strafgericht eine Strafe.
Unsere Erfahrung?
Dass eine solche Verfahrensweise Risiken birgt, liegt auf der Hand. Häufig stellt sich heraus, dass das gewählte Strafmaß zu hoch angesetzt wurde, und somit zumindest ein Einspruch eingeschränkt auf die Strafhöhe Sinn macht.
Achtung: Frist beachten!
Der Einspruch gegen den Strafbefehl kann nur innerhalb einer bestimmten Frist eingelegt werden! Diese beginnt ab Zustellung zu laufen!
Kanzlei
Rechtsanwalt
Dr. Norbert Beital
Konstanzer Str. 10
10707 Berlin