Untersuchungshaft
Bei einer Untersuchungshaft wird der Verteidiger überprüfen, ob überhaupt Haftgründe vorliegen oder zumindest versuchen, den Haftbefehl außer Vollzug zu setzen, um die Drucksituation möglichst schnell zu beenden.
Hierzu stehen dem Verteidiger zwei Überprüfungsmöglichkeiten zur Verfügung: Der Haftprüfungsantrag und die Haftbeschwerde.
Es gibt also durchaus Möglichkeiten, die Haft schnell zu beenden. Entscheidend ist aber, dass der Verteidiger schnellst möglich von der Festnahme informiert wird, um den Betroffenen in der Haftanstalt zu besuchen.
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Rechtsanwalt
Dr. Norbert Beital
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