Dr. Norbert Beital
Dr. Norbert Beital
- Startseite
- Rechtsanwalt Dr. Norbert Beital
- Tipps im Strafverfahren
- Kosten einer Strafverteidigung
- Gang des Strafverfahrens
- Angehörige eines Untersuchungs-
gefangenen - Notruf
- Beschuldigten-
vernehmung - Untersuchungshaft
- Pflichtverteidigung
- Der Strafbefehl
- Jugendstrafrecht
- Deal im Strafrecht
- Abrechnungsbetrug Gesundheitswesen
- Online-Strafrecht
- Anfahrt
- Impressum
Notdienst: 0171 - 146 55 40
Pflichtverteidigung
Was verbirgt sich hinter der Pflichtverteidigung?
Geht es um eine Pflichtverteidigung, muss der Beschuldigte einen Anwalt haben. Beauftragt man selber keinen Anwalt, so bestellt das Gericht einen Pflichtverteidiger.
Wann bekommt man einen Pflichtverteidiger?
Die Voraussetzungen sind in § 140 StPO geregelt. Unerheblich sind die Vermögensverhältnisse. Auch ein Millionär kann einen Pflichtverteidiger bekommen. Vielmehr ist etwa die Schwere der Tat oder die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage entscheidend. Rufen Sie einfach an, wir klären, ob dies bei Ihnen der Fall ist.
Kann man einen Pflichtverteidiger selber aussuchen?
Ja- liegt ein Fall der Pflichtverteidigung vor, bekommen Sie vom Gericht Post und werden aufgefordert, innerhalb einer Frist einen Strafverteidiger Ihrer Wahl zu benennen.
Übernimmt die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Beital Pflichtverteidigungen?
Mandate aus dem Bereich der Pflichtverteidigung werden genau so gewissenhaft bearbeitet wie Wahlmandate- rufen Sie an und wir werden Ihnen alles Weitere gerne in einem persönlichen Gespräch erörtern.
Kanzlei
Rechtsanwalt
Dr. Norbert Beital
Konstanzer Str. 10
10707 Berlin
dr.beital@web.de
Tel:+49-30-20830339
Fax:+49-30-86395131