Dr. Norbert Beital
Dr. Norbert Beital
- Startseite
- Rechtsanwalt Dr. Norbert Beital
- Tipps im Strafverfahren
- Kosten einer Strafverteidigung
- Gang des Strafverfahrens
- Angehörige eines Untersuchungs-
gefangenen - Notruf
- Beschuldigten-
vernehmung - Untersuchungshaft
- Pflichtverteidigung
- Der Strafbefehl
- Jugendstrafrecht
- Deal im Strafrecht
- Abrechnungsbetrug Gesundheitswesen
- Online-Strafrecht
- Anfahrt
- Impressum
Notdienst: 0171 - 146 55 40
Jugendstrafrecht
Das Jugendstrafrecht kennzeichnet sich dadurch, dass weniger die Bestrafung des Täters im Vordergrund steht als vielmehr der Erziehungsgedanke und kommt im Alter zwischen 14 und 21 Jahren zur Anwendung.
Daher bietet das Jugendstrafrecht eine ganze Reihe von gerichtlichen Reaktionsmöglichkeiten an, während im Erwachsenenstrafrecht im Regelfall lediglich die Geld- oder Freiheitsstrafe zur Auswahl steht.
Hier bieten sich für den Verteidiger vielfältige Ansatzmöglichkeiten in Gesprächen mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft, der Jugendgerichtshilfe und dem Gericht auf eine einvernehmliche Lösung hinzuwirken, die dem Jugendlichen eine zweite Chance gibt.
Kanzlei
Rechtsanwalt
Dr. Norbert Beital
Konstanzer Str. 10
10707 Berlin
dr.beital@web.de
Tel:+49-30-20830339
Fax:+49-30-86395131