Dr. Norbert Beital
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Gang des Strafverfahrens
Strafverteidigung erfordert in hohem Maße Lebens- und Berufserfahrung und ist in weiten Teilen durch psychologisches Geschick geprägt.
Die maßgeblichen Gesetze, die den Gang eines Strafverfahrens regeln, sind das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und insbesondere die Strafprozessordnung (StPO). Während die Frage, welche Verhaltensweise strafbar ist und die Strafhöhe im Strafgesetzbuch geregelt ist.
Das Strafverfahren gliedert sich in mehrere Verfahrensabschnitte:
- Das Ermittlungsverfahren
- Das Zwischenverfahren
- Das Hauptverfahren
Das Ermittlungsverfahren wird von der Staatsanwaltschaft (bei geringen Delikten von der Amtsanwaltschaft) als "Herrin des Verfahrens" geführt. Diese bedient sich der Polizei, um die Ermittlungstätigkeit auszuführen.
Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen und Vorlage der Ermittlungsakte entscheidet die Staatsanwaltschaft darüber, ob Anklage erhoben wird (bzw. ein Strafbefehl erlassen wird) oder das Verfahren eingestellt wird. Erst zu diesem Zeitpunkt kann die Verteidigung üblicherweise Akteneinsicht bekommen.
Im Zwischenverfahren prüft das Gericht, ob die von der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft zusammengetragenen Beweise ausreichen, eine Verurteilung zu tragen.
Im Hauptverfahren wird in Anwesenheit des Angeklagten und seines Verteidigers, des Richters und der Staatsanwaltschaft eine Hauptverhandlung durchgeführt. Sie dient dazu, dass sich das Gericht einen persönlichen Eindruck vom Angeklagten aber auch von den Zeugen und sonstigen Beweismitteln verschafft. Am Ende steht dann das Urteil.
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Dr. Norbert Beital
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