Dr. Norbert Beital
Dr. Norbert Beital
- Startseite
- Rechtsanwalt Dr. Norbert Beital
- Tipps im Strafverfahren
- Kosten einer Strafverteidigung
- Gang des Strafverfahrens
- Angehörige eines Untersuchungs-
gefangenen - Notruf
- Beschuldigten-
vernehmung - Untersuchungshaft
- Pflichtverteidigung
- Der Strafbefehl
- Jugendstrafrecht
- Deal im Strafrecht
- Abrechnungsbetrug Gesundheitswesen
- Online-Strafrecht
- Anfahrt
- Impressum
Notdienst: 0171 - 146 55 40
Beschuldigtenvernehmung
Die schwerwiegendsten Fehler, weil meist nicht mehr korrigierbar, in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren werden bei der Beschuldigtenvernehmung gemacht.
Es gilt der eiserne Grundsatz:
Keine Einlassung ohne vorherige Akteneinsicht durch den Verteidiger!
Es ist menschlich sich rechtfertigen zu wollen - unterdrücken Sie den Reiz!
Was soll ich tun, wenn ich zur Vernehmung als Beschuldigter geladen werde?
Oft erfährt der Beschuldigte erst durch die polizeiliche Ladung zur Beschuldigtenvernehmung, dass überhaupt ein Ermittlungsverfahren gegen ihn geführt wird.
Verdeutlichen Sie sich bitte folgende Grundsatzregel:
Niemand muss an seiner Überführung mitwirken, d.h. weder müssen Sie vor der Polizei erscheinen, noch haben Sie eine Pflicht zur Aussage. Auch darf die Verweigerung der Aussage und das Nichterscheinen vor der Polizei gegen sie nicht nachteilig verwendet werden.
Die Entscheidung, ob eine Einlassung erfolgt oder nicht, kann im weiteren Verlauf des Verfahrens jederzeit gegenüber der Staatsanwaltschaft oder auch im Rahmen der Hauptverhandlung nachgeholt werden. Der Unterschied besteht zu diesem Zeitpunkt aber darin, dass der Inhalt der Ermittlungsakte aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Akteneinsicht bekannt ist. Außerdem liegt das Überraschungsmoment nun auf unserer Seite.
Kanzlei
Rechtsanwalt
Dr. Norbert Beital
Konstanzer Str. 10
10707 Berlin
dr.beital@web.de
Tel:+49-30-20830339
Fax:+49-30-86395131