Dr. Norbert Beital
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Notdienst: 0171 - 146 55 40
Angehörige eines Untersuchungsgefangenen
I. Besuch bei Inhaftierten
1) Bei (männlichen) Erwachsenen
Justizvollzugsanstalt (JVA) Moabit
Alt-Moabit 12 a
10559 Berlin
Tel. (030) 9014-0
2) Bei (männlichen) Jugendlichen
entweder
JSA Berlin
Friedrich-Olbricht-Damm 40
13627 Berlin
Tel. (030) 346 94-0
oder
Untersuchungshaftbereich Kieferngrund
Kirchhainer Damm 64-66
12307 Berlin
Tel. (030) 76 49 17-0
3) Bei Frauen
JVA für Frauen
Alfredstr. 11
10365 Berlin
Tel. (030) 902 53-0
Dabei ist zu beachten:
II. Um einen Inhaftierten besuchen zu können, benötigen Sie zwei Dinge:
1) Einen Besuchstermin (bei der JVA Moabit unter (030) 9014-5535)
2) Einen sog. Sprechschein (bei der Geschäftsstelle der zuständigen Abteilung der Staatsanwaltschaft oder des Amts- oder Landgerichts - dazu brauchen Sie ein Aktenzeichen! Dieses ggf. unter (030) 9014-2343 bzw. bei dem Strafverteidiger erfragen).
Zum Besuch neben dem Sprechschein den Personalausweis (oder Reisepass) nicht vergessen!
Es wird nur ein Besuchstermin alle zwei Wochen zugelassen. (Sondersprecherlaubnisse werden nur ganz ausnahmsweise aus nachgewiesenem, wichtigem Grund erteilt.)
Alle Angehörigen sollten sich daher abstimmen und den Inhaftierten gegebenenfalls gemeinsam besuchen.
III. Versorgung des Gefangenen
Die Übergabe von Gegenständen aller (!!) Art ist zwar untersagt,
ABER: Sie können bis zu 13,00 Euro Hartgeld bei Ihrem Besuch mitbringen und ihm im Sprechbereich aus dort extra aufgestellten Automaten für den Gefangenen einkaufen.
Wenn Sie dem Inhaftierten ermöglichen wollen, dass er sich selbst vor Ort etwas kaufen kann, dann können Sie dem Gefangenen durch Überweisung auf das folgende Konto Geld für den sog. Hauseinkauf zukommen lassen:
Zahlstelle JVA Moabit, Postbank Berlin (BLZ 100 100 10), Konto 7277-101 Verwendungszweck: "Eigengeld für: Vorname und Name", "Geburtsdatum" bzw. - besser - "Buch-Nr. … "
Gefangene werden unter einer sog. Gefangenenbuch-Nummer geführt, die Verwechselungen ausschließt.
Wäsche kann für den Gefangenen - auch ohne Sprechschein - an der der Pforte abgegeben werden.
Zeitungen und sonstige Lektüre muss über Verlage oder Buchhandlungen bezogen und von dort dem Gefangenen in die JVA gesandt werden. Dies muss der Gefangene selbst beantragen.
Über Pakete zu Festtagen erhalten Sie in der JVA ein gesondertes Merkblatt.
Kanzlei
Rechtsanwalt
Dr. Norbert Beital
Konstanzer Str. 10
10707 Berlin
dr.beital@web.de
Tel:+49-30-20830339
Fax:+49-30-86395131